EU-Verordnung: Leichte Nutzfahrzeuge brauchen mehr Sicherheitssysteme

Erlangen | Ab 6. Juli 2024 gilt die EU-Verordnung GSR2 für leichte Nutzfahrzeuge. Das bedeutet, Transporter bis 3,5 Tonnen müssen dann mit zusätzlichen Sicherheitssystemen ausgestattet sein. Dadurch werden die Wagen sicherer – aber auch teurer. Wer noch ein Schnäppchen machen will, muss schnell sein.

„GSR“ steht für „General Safety Regulation“, „allgemeine Sicherheitsregulierung“. Die dafür maßgebliche Verordnung (EU) 2019/2144 wurde am 16. Dezember 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am 5. Januar 2020 ist sie in Kraft getreten – zunächst für Pkw aller Marken.

Die Richtlinie schreibt verbindliche Sicherheitssysteme für neu zugelassene Fahrzeuge vor, darunter intelligente Geschwindigkeitsassistenten, Notbremslicht, Rückfahr- und Abbiegeassistenten, Notbremsassistenzsysteme, Spurhaltewarner, Toter-Winkel-Warner und Müdigkeitswarner.

Betroffen sind Renault Kangoo Rapid, Master und Trafic

Ab dem 6. Juli 2024 gilt die GSR-Verordnung auch für leichte Nutzfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Fahrzeuge müssen dann mit den genannten Sicherheitssystemen ausgestattet sein, andernfalls können sie nicht zugelassen werden. Dies betrifft folgende Renault-Modelle: Kangoo Rapid, Kangoo Rapid E-Tech Electric, Master Kastenwagen, Master E-Tech Electric, Trafic und Trafic E-Tech Electric.

Die Kleintransporter von Renault sind bei den Geschäftskunden von Auto-Kraus sehr beliebt. Sie sind vielseitig einsetzbar, kompakt und praktisch, u. a. für Handwerker, Gastronomen, Lieferdienste und Spediteure. Einige Modelle sind inzwischen mit Elektroantrieb verfügbar. „Alle Fahrzeuge, die jetzt neu auf den Markt kommen, sind bereits mit den erforderlichen Sicherheitssystemen ausgestattet“, sagt Sören Brandmähl-Kraus, B2B-Kundenbetreuer bei Auto-Kraus.

Die EU-Verordnung betrifft aber nicht nur die Fahrzeughersteller, -händler und -nutzer, sondern auch Aufbauhersteller. Wer z. B. Glasplatten mit einem Glasreff transportiert, muss sicher sein, dass das Glasreff die Funktion des Toter-Winkel-Warners und des Abbiegeassistenten nicht beeinträchtigt.

„Ich versichere Ihnen, dass wir zielgerichtete Lösungen entwickeln werden, die es den Handwerkern erlauben, ihre Tätigkeiten unter Einsatz der Renault-Nutzfahrzeuge fortzuführen“, betonte Marc-Alexander Stachel, Geschäftsführer unseres Partnerunternehmens Hegla Fahrzeugbau, kürzlich bei der Fensterbau Frontale in Nürnberg. Hegla stellt u. a. Glasreffs her, die man bei Auto-Kraus ausleihen kann.

Mehr Sicherheit, aber auch mehr Kosten

GSR sorgt ohne Zweifel für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Dass die Verordnung nun auf leichte Nutzfahrzeuge ausgeweitet wird, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings werden die Fahrzeuge teurer, wenn sie mit zusätzlichen Sicherheitssystemen ausgestattet sind. „Wir reden hier von Mehrkosten im niedrigen vierstelligen Bereich“, sagt Sören Brandmähl-Kraus.

Geschäftskunden, die auf den Preis achten und sich noch vor Juli ein Schnäppchen sichern wollen, sollten jetzt zugreifen: Wenn man noch vor Juli einen Renault Master, Kangoo Rapid oder Trafic kauft, dann muss das Fahrzeug nicht mit den laut der GSR2-Verordnung vorgeschriebenen Assistenten ausgestattet sein. Wir haben bei Auto-Kraus noch Restbestände der kleinen Nutzfahrzeuge ohne zusätzliche Sicherheitssysteme. „Wer interessiert ist, kann sich gerne an uns wenden“, sagt Sören Brandmähl-Kraus.

Text: Kauri Spirit